Einschreibung
Eintragung in das Berufsalbum der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen für italienische Staatsbürger
Die Einschreibung in die Kammer ist per Gesetz verpflichtend um den Beruf der/des Architektin/en auszuführen. Voraussetzung für die Eintragung ist, neben dem erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen bzw. fünfjährigen Architekturstudiums, sowie der positive Abschluss der entsprechenden
Staatsprüfung gemäß DPR Nr. 328 vom 5. Juni 2001 (Modifiche ed integrazioni della disciplina dei requisiti per l’ammissione all’esame di stato e delle relative prove per l’esercizio di talune professioni, nonché della disciplina dei relativi ordinamenti) der Wohn- und/oder Bürositz in der Provinz der Eintragung.
Eine Einschreibung kann in folgende Kategorien erfolgen:
SEKTION A (Abschluss eines fünfjährigen Studiums) |
SEKTION B (Abschluss eines dreijährigen Studiums) |
Sektoren: |
Sektoren: |
- Architektur |
- Architektur |
- Raumplanung |
- Raumplanung |
- Landschaftsplanung |
|
- Denkmalpflege |
|
Die Eingeschriebenen in die Sektion B führen die Berufsbezeichnung Iunior Architekt bzw. Iunior Raumplaner.
Info und Vorlage für die ordentliche
Eintragung in das Berufsalbum << HIER >>
Antragsformular zur Überstellung aus einer anderen italienischen Berufskammer <<
HIER >>
Die Anfrage um Einschreibung muss persönlich im Sekretariat der Kammer der Architekten RLD, Provinz Bozen in der Sparkassenstraße 15, 39100 Bozen abgegeben werden. Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr oder kann, im Original unterschrieben, mit Fotokopie eines gültigen Personalausweises zugeschickt werden.
Das Ansuchen wird vom Vorstand der Kammer kontrolliert. Die Aufnahme ins Berufsalbum der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen erfolgt mittels Beschluss. Im Rahmen eines Treffens mit einigen Vorstandsmitgliedern der Kammer, werden dann den Neueingeschriebenen der Berufsstempel und das Zertifikat überreicht.
Nächster Termin für die Stempelübergabe: Zu definieren