Hofburggarten Brixen
Die Kammer der Architekten Raumplaner Landschaftsplaner Denkmalpfleger der Provinz Bozen hat vor dem Verwaltungsgericht in Bozen den Beschluss der Gemeinde Brixen angefochten, mit welchem der Gesellschaft „Büro André Heller GmbH“ aus Wien, ohne Ausführung eines öffentlichen Wettbewerbes, der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen.
Die Kammer erachtet, dass dieser direkte Auftrag die grundlegendsten Prinzipien der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sowie die Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Kategorie der Architekten schwer verletzt.
Insbesondere bestreitet die Kammer, dass die Gestaltung und die Planung des unter Denkmalschutz stehenden Hofburggartens in Brixen als einzigartige künstlerische Leistung angesehen werden kann, um einen direkten Auftrag an einen Künstler zu rechtfertigen; dies vor allem wenn man zum Beispiel bedenkt, dass im Jahre 2012 die Gestaltung und die Planung des Hofburggartens hingegen nicht als künstlerische Leistung betrachtet wurde und ein internationaler Planungswettbewerb zwischen Architektur- (und Ingenieur-) Büros ausgeschrieben und beendet wurde, wobei ein Architekturbüro unter fast hundert Wettbewerbern gewonnen hatte.
Es wurde somit gegen die Vorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens verstoßen, welche vorsehen, dass „für die Planung von Bauvorhaben von besonderer…architektonischer, landschaftlicher, kunsthistorischer Bedeutung die Ausschreibungsstellen den Planungswettbewerb bzw. den Ideenwettbewerb verwenden“.
Darüber hinaus wurden auch die Bestimmungen des Vergabekodexes verletzt, gemäß welchen u.a. den Architekten die Teilnahme an Wettbewerben, welche Architekturleistungen zum Gegenstand haben, vorbehalten ist, dies umso mehr, als dass es sich bei der Planung um wichtiges historisches und kulturelles Vermögen handelt, zu dem natürlich auch der Hofburggarten in Brixen gehört.
Schließlich möchte die Kammer präzisieren, dass sie den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht in Bozen stets vermieden hat, aber dass in diesem Fall der Gang vor das Gericht die einzige Möglichkeit war, die Interessen der gesamten Kategorie der eingeschriebenen Architekten Raumplaner Landschaftsplaner Denkmalpfleger zu schützen.
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Urteil 45/2020 vom Verwaltungsgericht Bozen - Kompetenzen Architekten
Hier ein wichtiges Urteil welches die Kompetenzen der Architekten bestätigt. Die Baukonzession wurde dadurch angefochten und annulliert, und die Gemeinde zum Mittragen der Spesen verurteilt.
- Urteil 45/2020 <<
HIER>>
- Brief Kompetenzen RA Bott <<
HIER>>
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„Abgrenzung des Zuständigkeitsbereichs der Geometer mit besonderer Berücksichtigung auf die Projektierung“
Das Rechtsgutachten bezieht sich auf die derzeitige Gesetzeslage und die vorherrschende Rechtsprechung. Die Kompetenzen von Architekten und Ingenieuren sind in Italien in ein und demselben Gesetz geregelt und daher bis auf einige Ausnahmen ähnlich zu betrachten. In der Ausarbeitung dieses Gutachtens hat sich herausgestellt, dass die
Unterschiede zur Berufskategorie der Geometer beträchtlich sind.
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Zuständigkeiten der Architekten für Bauwerke von künstlerischem Wert und Restaurierungen
Da es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten führt, wer für die
Planung und Bauleitung von Arbeiten an
denkmalgeschützten Bauwerken zuständig und kompetent ist, hier ein kleiner unvollständiger Überblick zur Thematik ….
Anlagen:
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KÖNIGLICHES DEKRET 23.Oktober 1925 Nr. 2537 Regelung der Ingenieur- und Architektenberufe
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Entscheidung des Staatsrates Nr. 5239/06