Löschung aus dem Berufsalbum
Um sich aus dem Berufsalbum zu löschen, muss ein schriftlicher Antrag an die Kammer gestellt werden. Dieser kann persönlich im Sekretariat abgegeben oder, jedoch ausschließlich in Original, zugeschickt werden und muss folgende Dokumente enthalten:
- Fotokopie eines gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Stempelmarke zu 16,00 Euro
- Berufsstempel (bei Versand des Ansuchens mit Post/Kurier, genügt der gummierte Teil des Stempels, auf welchem Namen und Matrikel-/Einschreibenummer angegeben sind). Wir raten eine sichere Versandart und mit Zustellungsbestätigung zu wählen
Für Anträge zur Löschung, welche innerhalb 31/01 eines jeden Jahres abgegeben und protokolliert werden, ist die Jahresquote nicht fällig.
Für Anträge nach dem 31/01 ist die Zahlung der gesamten Jahresquote fällig und Voraussetzung für eine Löschung.
Die Zahlung kann ausschließlich über PagoPA erfolgen www.epays.bz/kam-arch und muss im Feld des Zahlungsgrundes "Löschung" und die Stempelnummer enthalten.
Wir setzen zudem die ordnungsgemäße Zahlung aller vorangegangenen Jahresquoten voraus.
Die effektive Löschung aus dem Berufsalbum erfolgt an der erstmöglichen Vorstandssitzung und mit Datum dieser Sitzung.
Vorlage des Antrages <<
HIER>>