Die Einschreibung in die Kammer ist per Gesetz verpflichtend um den Beruf der/des Architektin/en auszuführen. Voraussetzung für die Eintragung ist, neben dem erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen bzw. fünfjährigen Architekturstudiums, sowie der positive Abschluss der entsprechenden
Staatsprüfung gemäß DPR Nr. 328 vom 5. Juni 2001 (Modifiche ed integrazioni della disciplina dei requisiti per l’ammissione all’esame di stato e delle relative prove per l’esercizio di talune professioni, nonché della disciplina dei relativi ordinamenti) der Wohn- und/oder Bürositz in der Provinz der Eintragung.
Eine Einschreibung kann in folgende Kategorien erfolgen:
SEKTION A (Abschluss eines fünfjährigen Studiums) |
SEKTION B (Abschluss eines dreijährigen Studiums) |
Sektoren: |
Sektoren: |
- Architektur |
- Architektur |
- Raumplanung |
- Raumplanung |
- Landschaftsplanung |
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- Denkmalpflege |
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Die Eingeschriebenen in die Sektion B führen die Berufsbezeichnung Junior Architekt bzw. Junior Raumplaner.
Info und Vorlage für die ordentliche
erste Eintragung in das Berufsalbum << HIER >>
Info und Vorlage für eine
Wiedereinschreibung (z.B. nach einer Löschung)
<< HIER >>
Antragsformular zur Überstellung von einer anderen italienischen Kammer der Architekten RLD nach Bozen <<
HIER >>
Die Anfrage um Einschreibung (inkl. aller geforderten Dokumente) muss in Original im Sekretariat der Kammer der Architekten RLD, Provinz Bozen in der Sparkassenstraße 15, 39100 Bozen aufliegen. Diese kann entweder persönlich abgegeben oder, immer als Original, per Post oder Kurier zugesendet werden.
Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr.
Der originale Antrag wird vom Vorstand der Kammer geprüft. Die Aufnahme ins Berufsalbum der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen erfolgt mittels Beschluss. Nach erfolgter Eintragung erhalten die Neueingeschriebenen eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.
Im Rahmen eines Treffens mit einigen Vorstandsmitgliedern der Kammer, werden dann den Neueingeschriebenen der Berufsstempel und das Zertifikat überreicht.
Nächster Termin für die Stempelübergabe: Zu definieren