Nationalrat der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfelger
Der Nationalrat der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger wurde als Institution beim Justizministerium mit dem Gesetz Nr. 1395/23 eingerichtet.
Der Rat besteht aus 15 Mitgliedern, welche durch die einzelnen Kammern der Provinzen gewählt werden und deren Mandat 5 Jahre dauert.
Die berufsspezifischen Themengebiete werden durch den CNAPPC durch die verschiedenen internen Abteilungen vertieft.
Mit dem Ziel von eigenen Stellungnahmen und Interpretationen zu Maßnahmen und Gesetzen in Bezug auf die Ausübung des Berufes erlässt der Nationalrat Beschlüsse.
Die Rundschreiben welche an die einzelnen Kammern übermittelt werden, sind als eine ständige Aktualisierung der wichtigsten Vorhaben auf legislativer Ebene in Bezug zum Beruf zu sehen.
Weitere Infos siehe Homepage des Nationalrates:
www.awn.it
L'architetto, die Monatszeitschrift des Nationalrates:
www.larchitetto.it
Rundschreiben des Nationalrates der Architekten RLD:
www.awn.it/pubblicazioni/newsletter
(Die Rundschreiben sind nur in italinischer Sprache verfügbar)