Fälligkeiten
Am 30. Juni ist die erste Rate der Mindestbeiträge fällig
Am 30. September ist die zweite Rate der Mindestbeiträge fällig.
Am 02. Dezember ist der Ausgleich fällig.
Vergessen Sie nicht über
Inarcassa Online den Mav auszudrucken und einzuzahlen!
Mehr dazu siehe auf
www.inarcassa.it