Rechte und Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer
Auf dieser Seite sind Rechte und Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD Bozen veröffentlicht.
Änderung Wohnsitz, Büro oder beruflicher Status
Die Eingeschriebenen sind angehalten umgehend jegliche Änderung der Adresse sowohl von Wohnsitz als auch des Bürositzes an die Kammer zu melden, damit das Berufsverzeichnis aktuell gehalten werden kann.
Ebenso sind die Eingeschriebenen verpflichtet jede Änderung des beruflichen Status z.B. von angestellt zu selbständig usw. der Kammer mitzuteilen.
ACHTUNG: Der Beginn oder das Beenden einer freiberuflichen Tätigkeit (Besitz einer MwStNr.) ist
an INARCASSA mitzuteilen.
Berufsethik
Die Einhaltung der Berufsethik gehört zu den Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD, ebenso wie die termingerechte Überweisung des Jahresbeitrages.
Weitere Infos zur Berufsethik siehe <<
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Mütter von Neugeborenen
Der Vorstand der Kammer hat im Jahr 2011 beschlossen die Mütter von Neugeborenen dahingehend zu unterstützen, indem sie im Jahr nach der Geburt des Kindes vom Jahresbeitrag befreit sind.
Die interessierten Eingeschriebenen Mütter können sich im Sekretariat der Kammer melden um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können.
Die Anfrage um Befreiung ist immer innerhalb 20. Februar des Folgejahres nach der Geburt des Kindes zu stellen.
Beschluss des Vorstandes: siehe <<
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Für die Befreiung der Fortbildungscredits ist der Antrag über die nationale Plattform
portaleservizi zu stellen (Geburtsbescheinigung hochladen).
Plattform siehe <<
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Fortbildungspflicht
Seit 01.01.2014 besteht für die Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD die ständige Fort- und Weiterbildungspflicht.
Weitere Infos zur Fortbildungspflicht siehe <<
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PEC- Adresse
Seit 29. November 2009 müssen alle Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD über ein zertifiziertes elektronisches Postfach (Posta elettronica certificata PEC) verfügen und dieses der Kammer schriftlich mitteilen.
Die Kammer der Architekten, Raumplander, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen
bietet allen Eingeschriebenen die Möglichkeit eine
PEC e-mail Adresse kostenlos zu erhalten.
Weitere Infos über dieses Angebot: siehe <<
HIER >>
Weitere Serviceleistungen der Kammer
Weitere zahlreiche Serviceleistungen und Dienste in Form von Vergünstigungen, Konventionen und kostenlosen Diensten welche die Kammer ihren Eingeschriebenen bietet, siehe unter
Dienste-Konventionen.