Zweisprachige Software zur Honorarberechnung laut MD 143/2013 und BLR 1308/2014
Die Kammer der Architekten RLD Bozen hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer und dem Interdisziplinären Ausschuss der technischen Berufskammern und Kollegien der Autonomen Provinz Bozen eine zweisprachige Software ausgearbeitet, die es erleichtert das Honorar laut dem Ministerialdekret 143/2013 und dem Beschluss der Landesregierung 1308 vom 11.11.2014 in dem die Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen bei öffentlichen Aufträgen und Anwendung des DM 143/2013 für die Autonome Provinz Bozen festgelegt sind zu berechnen.
Die Software "
143BZ" kann unter folgendem Link heruntergeladen und installiert werden:
http://143bz.keepinmind.info/setup.msi
Anleitung zur Verwendung der Software siehe <<
HIER >>
In dieser Software sind die Standardleistungen wie sie im BLR 1308 festgelegt sind bereits vorausgewählt, es können jedoch je nach Bedarf und Notwendigkeit Teilleistungen dazu oder auch weggeklickt werden.
- Das Programm ist in deutscher oder italienischer Sprache verfügbar (beim Hochladen wird die Sprache des Betriebssystems des Computers verwendet, der Ausdruck ist zweisprachig)
- Besondere Bestimmungen des BLR 1308/2014 werden berücksichtigt: Standardleistungen, farbige Darstellung der Fachbereiche, zusammengesetzte Vergütung für Technische Unterstützung, Reduzierung bei Abnahmen und Projektprüfung, Vergütung für Brandschutzabnahme
- Auflistung der Vergütungen nicht nur nach Leistungsphasen sondern auch nach Fachbereichen
- 2 Berechnungsmethoden für geologische Leistungen
Alle die das Programm bereits in einer früheren Version verwenden seien darauf hingewiesen, dass Files von früheren Programmversionen wegen der inzwischen zugefügten Optionen mit der neuen Version nicht mehr richtig dargestellt werden.
Wir wünschen allen viel Erfolg bei der Anwendung des Programms, eventuelle Verbesserungswünsche bitte an die Mailadresse
143bz@arch.bz.it
Anwendung des DM 143/2013 in der Autonomen Provinz Bozen
Mit
Beschluss der Landesregierung Nr. 1041 vom 02.09.2014 kommt das o.a. Ministerialdekret für die Berechnung der Planungsleistungen bei öffentlichen Bauvorhaben auch in Südtirol zur Anwendung.
Im
Beschluss der Landesregierung Nr. 1308 vom 11.11.2014 wurden die
Vertragsbedingungen für Planungsleistungen bei öffentlichen Aufträgen in der Provinz Bozen und die Anwendungsrichtlinie des DM 143/2013 festgelegt.
Stundenstätze laut BLR Nr. 1308 vom 11.11.2014 laut Art. 2 Abs. 6
Nach Zeitaufwand festgesetzte Honorare werden gemäß Art. 6 des MD 31.10.2013, Nr. 143, berechnet, ausgenommen ist die Vergütung für Teilnahme an Kollegialorganen.
a) Euro 50,00 bis 75,00 je Stunde oder Teil davon für den beauftragten Freiberufler;
b) Euro 37,00 bis 50,00 je Stunde oder Teil davon für eingeschriebene Hilfskräfte;
c) Euro 30,00 bis 37,00 je Stunde oder Teil davon für Hilfskräfte;
Stundensätze für freiberufliche Leistungen für Projektierung und Ausführung von 2007 bis 2014 siehe im <<
Archiv >>
MD 143/2013: Festlegung der Grundlage für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei öffentlichen Auftragsvergaben
Im Amtsblatt der Republik wurde am 20.12.2013 das MD im Betreff veröffentlicht.
Im Rahmen der
öffentlichen Arbeiten muss nun die
Berechnungsmethode zwingend auf das MD 143 Bezug nehmen um die
Schwellenwerte für die Grundlage der Ausschreibungsverfahren festzulegen. Die Nationalräte der Architekten und Ingenieure haben eine Software für die Berechnung der Vergütungen entwickelt, welche hier heruntergeladen werden kann:
http://www.blumatica.it/CorrispettiviOP