Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Ab 15. August 2013 ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten gemäß DL 138/2011, art. 3 e DL 1/2012 art.9 verpflichtend, vorbehaltlich der gesetzlichen Anpassungen im (DL 69/2013), welche demnächst beschlossen werden.
Die Verpflichtung beinhaltet, dass mit der Auftragsübernahme auch die wichtigsten Daten der Haftpflichtversicherung und die entsprechende Deckungssumme mitgeteilt werden müssen.
Die Missachtung der Bestimmungen zur obligatorischen Haftpflichtversicherung entspricht einer Verletzung der Disziplinarbestimmungen.
Rundschreiben CNAPPC vom 6.8.2013 <<
HIER >>
Konventionen:
Der
Nationalrat der Architekten CNAPPC hat mit folgenden Versicherungsgesellschaften eine Konvention vereinbart:
AIG Europe Limited und der Generalvertretung der
Lloyd's per l'
Italia.
Sämtliche notwendigen Informationen welche durch die Versicherungen übermittelt wurden und die Versicherungsbedingungen siehe die Homepage des CNAPPC <<
HIER >>
Es wurde auch eine Konvention zwischen der
INARCASSA und dem Versicherungsanbieter
Lloyd`s in Zusammenarbeit mit dem Broker Willis Italia spa vereinbart <<
HIER >>
Wir informiern, dass auch die
Unipool (bis 2012 Partner der INARCASSA) eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Architekten anbietet.
Beratungen hierzu bietet die Agentur
unipoint in Bozen
. E-Mail
Infos:
Informationsblatt Kammer der Architekten RLD Bozen <<
HIER >>
Informationen durch den Nationalrat der Architekten RLD (CNAPPC) <<
HIER >>