Berufsethik
Die Einhaltung der Berufsethik gehört zu den Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD gegenüber, aber auch gegenüber von Berufskollegen sowie den Auftraggebern. Dazu gehört auch die Pflicht zur Zahlung der Jahresquote sowie die Erfüllung der Pflichtfortbildung.
Der Architektenberuf ist Ausdruck von Kultur und Technik. Er hat gegenüber der Gesellschaft gewisse Verpflichtungen, die die Rolle dieses Berufs seit jeher in der physischen Verwandlung des Gebiets, in der Aufwertung und Erhaltung der natürlichen und städtischen Landschaften, des Geschichts- und Kunsterbes und in der Stadt- und Landschaftsplanung anerkennt.
Die Berufsordnung ist dazu bestimmt, die korrekte Berufsausübung und demnach die Erfüllung der Aufgabe, die dem Architekten von der Gesellschaft gestellt wird, zu gewährleisten.
Die aktuelle Ausgabe des Deontologischen Kodexes (aktuell nur in italienisch verfügbar) gültig ab 02.12.2024 << HIER>> sowie die entsprechenden Anhänge << HIER>>