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Rechte und Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer

Mit der Einschreibung in die Kammer der Architekten RLD und somit in das entsprechende Berufsalbum, haben die Eingeschriebenen, entsprechend dem Deontologischem Kodex, bestimmte Rechte, unterliegen aber auch verschiedenen Pflichten, welche mit der Ausübung des Berufes zusammenhängen.

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Änderung Wohnsitz, Büro oder Erwerbstätigkeit

Die Eingeschriebenen sind angehalten umgehend jegliche Änderung der Adresse sowohl von Wohnsitz als auch des Bürositzes an die Kammer zu melden, damit das Berufsverzeichnis aktuell gehalten werden kann.
Ebenso sind die Eingeschriebenen verpflichtet jede Änderung des beruflichen Status z.B. von angestellt zu selbständig usw. der Kammer mitzuteilen.
ACHTUNG: Der Beginn oder das Beenden einer freiberuflichen Tätigkeit (Besitz einer MwStNr.) ist an INARCASSA mitzuteilen.

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Berufsethik

Die Einhaltung der Berufsethik gehört zu den Pflichten der Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD gegenüber, aber auch gegenüber von Berufskollegen sowie den Auftraggebern. Dazu gehört auch die Pflicht zur Zahlung der Jahresquote sowie die Erfüllung der Pflichtfortbildung.
Der Architektenberuf ist Ausdruck von Kultur und Technik. Er hat gegenüber der Gesellschaft gewisse Verpflichtungen, die die Rolle dieses Berufs seit jeher in der physischen Verwandlung des Gebiets, in der Aufwertung und Erhaltung der natürlichen und städtischen Landschaften, des Geschichts- und Kunsterbes und in der Stadt- und Landschaftsplanung anerkennt.
Die Berufsordnung ist dazu bestimmt, die korrekte Berufsausübung und demnach die Erfüllung der Aufgabe, die dem Architekten von der Gesellschaft gestellt wird, zu gewährleisten.
Die aktuelle Ausgabe des Deontologischen Kodexes (aktuell nur in italienisch verfügbar) gültig ab 02.12.2024 << HIER>> sowie die entsprechenden Anhänge << HIER>>

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Mütter von Neugeborenen

Der Vorstand der Kammer hat im Jahr 2011 beschlossen die Mütter von Neugeborenen dahingehend zu unterstützen, indem sie im Jahr nach der Geburt des Kindes vom Jahresbeitrag befreit sind.
Die interessierten eingeschriebenen Mütter können sich im Sekretariat der Kammer melden um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können.
Die Anfrage um Befreiung ist immer innerhalb 20. Februar des Folgejahres der Geburt des Kindes zu stellen.
Beschluss des Vorstandes siehe << HIER >>

Für die Befreiung der Fortbildungscredits ist der Antrag über die nationale Plattform portaleservizi zu stellen (Geburtsbescheinigung hochladen).
Plattform siehe <<HIER>>

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Fortbildungspflicht

Seit 01.01.2014 besteht für die Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD die ständige Fort- und Weiterbildungspflicht.
Zur Kontrolle der eigenen Fortbildungsstatus steht das portaleservizi zur Verfügung <<HIER>>
Weitere Infos zur Fortbildungspflicht siehe << HIER>>

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PEC- Adresse (ZEP)

Seit 29. November 2009 müssen alle Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD über ein zertifiziertes elektronisches Postfach (ZEP – Posta elettronica certificata PEC) verfügen und dieses der Kammer schriftlich mitteilen.
Die Kammer der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen bietet allen Eingeschriebenen die Möglichkeit eine PEC e-mail Adresse kostenlos zu erhalten.
Weitere Infos über dieses Angebot: siehe << HIER >>

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