Zum Inhalt

Einschreibung ins Berufsverzeichnis

Eintragung in das Berufsalbum der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen für italienische Staatsbürger

Die Einschreibung in die Kammer ist per Gesetz verpflichtend um den Beruf der/des Architektin/en auszuführen. Voraussetzung für die Eintragung ist, neben dem erfolgreichen Abschluss eines dreijährigen bzw. fünfjährigen Architekturstudiums, sowie der positive Abschluss der entsprechenden Staatsprüfung gemäß DPR Nr. 328 vom 5. Juni 2001 (Modifiche ed integrazioni della disciplina dei requisiti per l’ammissione all’esame di stato e delle relative prove per l’esercizio di talune professioni, nonché della disciplina dei relativi ordinamenti) der Wohn- und/oder Bürositz in der Provinz der Eintragung.

Eine Einschreibung kann in folgende Kategorien erfolgen:

 SEKTION A (Abschluss eines fünfjährigen Studiums)  SEKTION B (Abschluss eines dreijährigen Studiums)
 Sektoren:  Sektoren:
– Architektur – Architektur
– Raumplanung – Raumplanung
– Landschaftsplanung
– Denkmalpflege

Die Eingeschriebenen in die Sektion B führen die Berufsbezeichnung Junior Architekt bzw. Junior Raumplaner.

Die beruflichen Tätigkeiten für die SEKTION A

entsprechend DPR 328/2001 (Auszug in italienischer Sprache)

Art.16
Berufsausübung1.    Betreffend der Berufsausübung der in Abschnitt A-  Sektor „Architektur“, Eingeschriebenen: im Sinne des Artikels 1, Absatz 2, bleiben die bereits festgelegten nationalen und europäischen Bestimmungen bzgl der Einschränkungen und Kompetenzbereiche in Kraft, vor allem jene welche sich auf fortschrittliche, experimentelle und innovative Arbeitsweisen beziehen.
Zuständigkeiten der Architekten für Bauwerke von künstlerischem Wert und Restaurierungen
Da es immer wieder zu Unklarheiten und Streitigkeiten führt, wer für die Planung und Bauleitung von Arbeiten an denkmalgeschützten Bauwerken zuständig und kompetent ist, hier ein kleiner unvollständiger Überblick zur Thematik ….
Anlagen:
– KÖNIGLICHES DEKRET 23.Oktober 1925 Nr. 2537 Regelung der Ingenieur- und Architektenberufe
– Entscheidung des Staatsrates Nr. 5239/062.    Betreffend der Berufsausübung der in Sektion A eingeschriebenen „Raumplanung“:
a)    Raumplanung, Landschaftsplanung, Umweltplanung und Stadtplanung
b)    Abwicklung und Koordinierung von komplexen und spezifischen Analysen von Stadt-, Raum-, Landschafts- und Umweltstrukturen, Koordinierung und Verwaltung von Umweltschätzungen, städtebaulichen Machbarkeitsstudien, Städteplanung und Raumplanungsprojekten.
c)    Strategien und Projekte zur städtebaulichen und landschaftlichen Umgestaltung3.    Betreffend der Berufsausübung der in Sektion A eingeschriebenen „Landschaftsplanung“:
a)    Planung und Bauleitung von Gärten und Parks
b)    Ausarbeitung von Landschaftsplänen
c)    Restaurierung von historischen Parkanlagen und Gärten, lt. Artikel 364 des Gesetzes vom 20. Juni 1909, ausschliesslich von baulichen Massnahmen.4.    Betreffend der Berufsausübung der in Sektion A  eingeschriebenen “Denkmalpflege”:
a)    Diagnose des Verfallprozesses, Zerstörung von Bau- und Umweltdenkmäler, die Bestimmung der notwendigen Eingriffe und Techniken, die zum Ziel haben, das Denkmal zu erhalten.
Die beruflichen Tätigkeiten für die SEKTION B

entsprechend DPR 328/2001 (Auszug in italienischer Sprache)

Art.16
Attività professionali5. Formano oggetto dell’attività professionale degli iscritti nella sezione B, ai sensi e per gli effetti di cui all’art. 1, comma 2, restando immutate le riserve e attribuzioni già stabilite dalle vigente normativa:a) per il settore “architettura”:
1) le attività basate sull’applicazione delle scienze, svolte al concorso e alla collaborazione alle attività di progettazione, direzione dei lavori, stima e collaudo di opere edilizie, comprese le opere pubbliche;
2) la progettazione, la direzione dei lavori, la vigilanza, la misura, la contabilità e la liquidazione relative a costruzioni civili semplici, con l’uso di metodologie standardizzate;
3) i rilievi diretti e strumentali sull’edilizia attuale e storica.b) per il settore “pianificazione”:
1) le attività basate sull’applicazione delle scienze, volte al concorso e alla collaborazione alle attività di pianificazione;
2) la costruzione e gestione di sistemi informativi per l’analisi e la gestione della città e del territorio;
3) l’analisi, il monitoraggio e la valutazione territoriale ed ambientale;
4) procedure di gestione e di valutazione di atti di pianificazione territoriale e relativi programmi complessi.siehe Rundschreiben des CNAPPC <<HIER>>

Info und Vorlage für die ordentliche erste Eintragung in das Berufsalbum << HIER >>

Info und Vorlage für eine Wiedereinschreibung (z.B. nach einer Löschung)  << HIER >>

Antragsformular zur Überstellung von einer anderen italienischen Kammer der Architekten RLD nach Bozen << HIER >>

Die Anfrage um Einschreibung (inkl. aller geforderten Dokumente) muss in Original im Sekretariat der Kammer der Architekten RLD, Provinz Bozen in der Sparkassenstraße 15, 39100 Bozen aufliegen. Diese kann entweder persönlich abgegeben oder, immer als Original, per Post oder Kurier zugesendet werden.
Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 09:00 bis 16:00 Uhr.

Der originale Antrag wird vom Vorstand der Kammer geprüft. Die Aufnahme ins Berufsalbum der Architekten, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger der Provinz Bozen erfolgt mittels Beschluss. Nach erfolgter Eintragung erhalten die Neueingeschriebenen eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.
Im Rahmen eines Treffens mit einigen Vorstandsmitgliedern der Kammer, werden dann den Neueingeschriebenen der Berufsstempel und das Zertifikat überreicht.

Società tra professionisti

Vorlage für die Eintragung in das Spezialalbum für Gesellschaften zwischen Freiberuflern (STP) der Kammer der Architekten RLD Bozen  << HIER >>

Die in der Kammer der Architekten RLD der Provinz Bozen eingetragenen Gesellschaften finden Sie im Berufsverzeichnis, in der entsprechenden Liste << HIER >>

Anerkennung ausländischer Studientitel

EU Bürger
Mit der EU Richtlinie 384/85/CEE und D.Lgs. 129/1992 und D.Lgs. 9 vom November 2007 Nr. 206, hat jeder EU Bürger die Möglichkeit den erworbenen Studientitel anerkennen zu lassen und in Folge in jedem Land der Europäischen Union den entsprechenden Beruf auszuführen.

Der Nationalrat der Architekten PPC hat diesbezüglich Informationen  ausgearbeitet. Diese sind in italienischer Sprache verfügbar. Siehe << HIER >>

D.Lgs. 9 vom November 2007 Nr. 206 << HIER >>

Nicht EU – Bürger
Die Anerkennung der Studientitel für Personen, die nicht in der EU ansässig sind ist mit den D.Lgs 286 vom 25/7/1998 und dem DPR 394 vom 31/8/1999 geregelt. Informationen siehe << HIER >>

Modalitäten zur Anerkennung des Studientitels
Die entsprechenden Ansuchen um Anerkennung müssen an das Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung gestellt werden.

Weitere Informationen siehe hier: <<https://www.mur.gov.it/it/aree-tematiche/universita/laureati-e-accesso-alle-professioni/libera-circolazione-dei  >>

Tel. 06.97727080/7061
Fax 06.97727242

Informationen zur Eintragung in das Dienstleistungsverzeichnis

Die Kammer der Architekten RLD der Provinz Bozen führt ein Verzeichnis von EU Bürgern, welche für die Projekt bezogene, zeitlich beschränkte Ausübung des Berufes als Architekt, Raumplaner, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger in Italien angesucht haben.
Die Vorgehensweise ist auf der Homepage des Nationalrates der Architekten PPC beschrieben (Text in italienischer Sprache) << HIER >>

D.Lgs. 9 vom November 2007 Nr. 206 << HIER >>

Berufsausübung innerhalb der EU

Informationen zur Berufsausübung im Ausland findet man auf der Homepage des Nationalrates der Architekten PPC << HIER >>
Weitere Informationen und Vorlagen zwecks Anerkennung der italienischen Berufstitel finden sie auf der Homepage des MIUR <<HIER>>

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.