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Liquidierung Honorare

Auf Anfrage stellt die Kammer der Architekten für Streitfälle ein Gutachten zur Liquidierung von Architektenleistungen aus:
Für die Liquidierung ist eine Anfrage mit zahlreichen Unterlagen an das Sekretariat zu stellen.

Formular für die Anfrage siehe << HIER >>

Die Anfrage der Liquidierung ist den Eingeschriebenen der Kammer der Architekten RLD vorbehalten.

Die Kommission für die Liquidierung der Honorarnoten überprüft sämtliche Unterlagen und berichtet dem Vorstand der Kammer bzw. unterbreitet ihm einen Vorschlag. Anschließend beschließt der Vorstand die Liquidierung welche dann an den Antragsteller weitergeleitet wird.
Die Kosten für eine Liquidierung betragen 2% des liquidierten Nettohonorarbetrages bzw. einen Mindestbetrag von 207 Euro.

Mit Einreichung des Ansuchens um Liquidierung nimmt der Antragsteller zur Kenntnis, dass der deontologische Kodex vorsieht, dass den angebotenen Leistungen ein entsprechender Auftrag zugrunde liegen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Einreichung des Ansuchens die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen den Antragsteller zur Folge haben.

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