Dieser Service der Honorarberatung und Konsulenz bietet die Möglichkeit eine konkrete Honorarfrage, schriftlich an die Sachverständigen des Bereichs „Leistungen und Honorare“ zu stellen.
Es können Fragen zu den Planungsebenen wie Planung, Bauleitung, Unterstützung des Verfahrensverantwortlichen RUP, Sichertheitskoordinierung auf Baustellen sowie andere berufliche Leistungen, dessen Leistungsbildern und Teilleistungen gestellt werden.
Das Ziel dieser Beratung/Konsulenz ist es den Antragsteller einen zusätzlichen Service zu bieten und ihn bei Fragen zu „Leistungen und Honoraren“ beratend zu unterstützen. Für eine Anfrage zur Honorarberatung ist das unten stehende Formular auf unserer Hompage auszufüllen.
Die Honorarberatung bzw. die Bearbeitung der Anfragen erfolgt jeweils jede zweite Woche am Mittwoch.
ACHTUNG: Es können nur Anfragen berücksichtigt werden, welche mindestens 3 Tage vor dem Beratungstermin in der Kammer einlangen. Anfragen welche nach diesem Termin ankommen werden beim darauffolgendem Termin behandelt. Falls der Inhalt der Anfrage nicht im Rahmen dieser Honorarberatung behandelt werden kann, so wird dies dem Antragsteller per e-mail mitgeteilt.
Der Antragsteller kann zur angegebenen Zeit persönlich zu diesem Gespräch im Büro der Kammer der Architekten erscheinen oder es erfolgt eine schriftliche Antwort durch unseren Sachverständigen. Das Beratungsgespräch muss aus organistatorischen Gründen auf max. 15-20min bergrenzt werden.