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Einschreibebestätigung

Die Kammer der Architekten RLD bietet den eigenen Eingeschriebenen die Möglichkeit sich eine Einschreibebestätigung zu erstellen.
Zum Download der Bestätigung ist das Einloggen mit eigenem Benutzer und Password notwendig. Der Benutzername kann dabei entweder die Matrikelnummer (Stempelnummer) oder die E-Mailadresse sein, mit welcher ihr in der Kammer der Architekten RLD registriert seid.

Wir weisen darauf hin, dass die, von der Kammer ausgestellte Eintragungsbestätigung laut der Richtlinie 14/2011 vom 22.12.2011 nicht für öffentliche Verwaltungsämter oder private Verwalter öffentlicher Dienste verwendet werden darf.
Falls von der Verwaltung eine solche Bestätigung verlangt wird, muss die/der Eingeschriebene mittels Eigenerklärung ihre/seine Kammerzugehörigkeit bestätigen.

Wir bitten euch, eure Daten genau zu kontrollieren. Sollten diese nicht korrekt sein, sind die Änderungen an das Sekretariat zu übermitteln.

Für die Einschreibebestätigung wird mit Stempelmarke ausgestellt, weshalb die Nummer einer Stempelmarke von 16,00 Euro notwendig und bei der Anfrage einzugeben ist. Mit der Anfrage wird gleichzeitig erklärt, dass die Stempelmarke entwertet wurde und nur für diese Einschreibebestätigung verwendet wird. Das Original wird von der Antragstellerin/ dem Antragsteller aufbewahrt (mit der Verpflichtung, dieses im Sinne des Gesetzes für ev. Kontrollen und Überprüfungen zur Verfügung zu stellen).
Die Eigenerklärung der Einschreibung wird nicht mit Stempelmarke versehen, weshalb keine Nummer einzugeben ist.
Beide Bestätigungen werden im eigenen Profil erstellt und vom System protokolliert!

Durch die Verwendung dieses Services, wird die Korrektheit sämtlicher Daten bestätigt. Zum <<LOGIN>>

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