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Infos zur Vergütung von Planungsleistungen

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Berechnung der Leistungsvergütung für Leistungen im Bereich der Planung Hochbau, sowohl für öffentliche als auch für private Bauten, zudem sind hier auch Informationen veröffentlicht für die Berechnung der Leistungsvergütung für urbanistische Planungen, wie z.B. das Erstellen von Durchführungsplänen.

ACHTUNG!
Das Legislativ Dekret 24. Jänner 2012, Nr. 1 (Art. 9) hat die Tarife der von Berufskammern geregelten Berufsgruppen abgeschafft und jeglichen Verweis in den Verträgen verboten.
Öffentliche Bauten

Zweisprachige Software zur Honorarberechnung laut MD 143/2013 und BLR 1308/2014

Die Kammer der Architekten RLD Bozen hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer und dem Interdisziplinären Ausschuss der technischen Berufskammern und Kollegien der Autonomen Provinz Bozen eine zweisprachige Software ausgearbeitet, die es erleichtert das Honorar laut dem  Ministerialdekret 143/2013 und dem Beschluss der Landesregierung 1308 vom 11.11.2014 in dem die Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen bei öffentlichen Aufträgen und Anwendung des DM 143/2013 für die Autonome Provinz Bozen festgelegt sind zu berechnen.

Die Software “143BZ” kann unter folgendem Link heruntergeladen und installiert werden:
http://143bz.keepinmind.info/setup.msi

Anleitung zur Verwendung der Software siehe << HIER >>

In dieser Software sind die Standardleistungen wie sie im BLR 1308 festgelegt sind bereits vorausgewählt, es können jedoch je nach Bedarf und Notwendigkeit Teilleistungen dazu oder auch weggeklickt werden.

  • Das Programm ist in deutscher oder italienischer Sprache verfügbar (beim Hochladen wird die Sprache des Betriebssystems des Computers verwendet, der Ausdruck ist zweisprachig)
  • Besondere Bestimmungen des BLR 1308/2014 werden berücksichtigt: Standardleistungen, farbige Darstellung der Fachbereiche, zusammengesetzte Vergütung für Technische Unterstützung, Reduzierung bei Abnahmen und Projektprüfung, Vergütung für Brandschutzabnahme
  • Auflistung der Vergütungen nicht nur nach Leistungsphasen sondern auch nach Fachbereichen
  • 2 Berechnungsmethoden für geologische Leistungen

Alle die das Programm bereits in einer früheren Version verwenden seien darauf hingewiesen, dass Files von früheren Programmversionen wegen der inzwischen zugefügten Optionen mit der neuen Version nicht mehr richtig dargestellt werden.

Wir wünschen allen viel Erfolg bei der Anwendung des Programms, eventuelle Verbesserungswünsche bitte an die Mailadresse info@arch.bz.it

 

Anwendung des DM 143/2013 in der Autonomen Provinz Bozen

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1041 vom 02.09.2014 kommt das o.a. Ministerialdekret für die Berechnung der Planungsleistungen bei öffentlichen Bauvorhaben auch in Südtirol zur Anwendung.

Im Beschluss der Landesregierung Nr. 1308 vom 11.11.2014 wurden die Vertragsbedingungen für Planungsleistungen bei öffentlichen Aufträgen in der Provinz Bozen und die Anwendungsrichtlinie des DM 143/2013 festgelegt.

Stundenstätze laut BLR Nr. 1308 vom 11.11.2014 laut Art. 2 Abs. 6
Nach  Zeitaufwand  festgesetzte  Honorare werden  gemäß  Art.  6  des  MD  31.10.2013,  Nr. 143, berechnet, ausgenommen ist die Vergütung für Teilnahme an Kollegialorganen.

a) Euro 50,00 bis 75,00 je  Stunde oder Teil davon für den beauftragten Freiberufler;
b) Euro 37,00 bis 50,00 je  Stunde oder Teil davon für eingeschriebene Hilfskräfte;
c)  Euro  30,00  bis  37,00  je Stunde  oder  Teil davon für Hilfskräfte;

Stundensätze für freiberufliche Leistungen für Projektierung und Ausführung von 2007 bis 2014 wird ein entsprechendes Archiv erstellt werdnen.

 

MD 143/2013: Festlegung der Grundlage für die Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen bei öffentlichen Auftragsvergaben

Im Amtsblatt der Republik wurde am 20.12.2013 das MD im Betreff veröffentlicht.
Im Rahmen der öffentlichen Arbeiten muss nun die Berechnungsmethode zwingend auf das MD 143 Bezug nehmen um die Schwellenwerte für die Grundlage der Ausschreibungsverfahren festzulegen. Die Nationalräte der Architekten und Ingenieure haben eine Software für die Berechnung der Vergütungen entwickelt, welche hier heruntergeladen werden kann: http://www.blumatica.it/CorrispettiviOP

Private Hochbauten

Calcolo dell’onorario per prestazioni di progettazione architettonica nell’edilizia privata

Honorarberechnung für architektonische Planungsleistungen im privaten Hochbau

Die Kammer der Architekten, RLD der Provinz Bozen stellt eine Berechnungstabelle zur Ermittlung des Honorars (Version 02 April 2023) für architektonische Planungsleistungen im privaten Hochbau zur Verfügung.
Für die korrekte dieser Berechnungstabelle wird empfohlen den Leitfaden zu konsultieren. << HIER >>
Diese Tabelle ist eine nicht bindende Unterstützung für die Berechnung eines Honorars und erhebt keinen formalen oder rechtlichen Anspruch.

 

Honorarberechnung für architektonische
Planungsleistungen im privaten Hochbau
 Tabelle Excel PC
Urbanistische Planungen

Leistungsvergütungen für urbanistische Leistungen in der Autonomen Provinz Bozen

Die Kammer der Architekten RLD Bozen stellt Excel Listen zur einfacheren Berechnung der freiberuflichen Leistungen für die Raumplanung zur Verfügung. Diese Tabellen wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1.308 vom 11.11.2014 (Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen) ausgearbeitet.
Honorarberechnung zum
Erstellen von Durchführungsplänen und Grünordnungsplanung Version 2024
XLSX  Excel
Honorarberechnung zum
Erstellen von Bauleitplänen (zur Zeit nicht Verfügbar)
Honorarberechnung zum
Erstellen von Ensembleschutzplänen
XLSX  Excel su PC
Honorarberechnung zum
Erstellen von Gemeindeakustikplänen GAK
XLSX  Excel su PC

 

 

 

 

 

 

 

Die Beschreibungen für diese Leistungen sind im Anhang V des BLR Nr. 1308 vom 11.11.2014 definiert.

Andere Leistungen

Leistungsvergütungen für diverse freiberufliche technische Leistungen

Auf dieser Seite sind Berechnungsmethoden für diverse freiberufliche technische Leistungen veröffentlicht.

Leistungsvergütungen für die Bestandsaufnahme von Gebäuden in der Autonomen Provinz Bozen

Die Kammer der Architekten RLD Bozen stellt Excel Listen zur einfacheren Berechnung der freiberuflichen Leistungen für Bestandsaufnahmen von Gebäuden zur Verfügung. Diese Tabellen wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1.308 vom 11.11.2014 (Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen) ausgearbeitet.
Honorarberechnung für
Bestandsaufnahmen von Gebäuden
XLSX  Excel su PC

Die Vergütung beinhaltet auch die Weitergabe der digitalen Daten in offenem, bearbeitbarem Format wie z.B. DWG, DXF  usw. vor.

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